ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
STICKER-CONCEPT.COM E.U.
1. GELTUNG
1.1.Die Sticker-Concept.com e.U. – im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet – erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Auftragnehmers.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet bzw. nach sonstiger Übermittlung an den Kunden, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu jenem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Kraft treten sollen.
1.3.Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich
anerkannt werden.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1.Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmer bzw. der Auftrag des Kunden (Projektvertrag), in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
2.2.Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung, Rücksendung des unterschriebenen Projektvertrages, etc.) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. KOMMUNIKATION UND MITTEILUNGEN
3.1.Der Kunde hat spätestens bei der Unterzeichnung des Projektvertrages eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Kunden stillschweigend auch für künftige Aufträge.
3.2. Insbesondere hat der Kunde durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails des Auftragnehmers erreichen.
3.3. Mitteilungen des Auftragnehmers, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Kunden zugegangen, soweit dieser Unternehmer ist. Ist der Kunde ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer Bedeutung ist.
3.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht der Auftragnehmer nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.
3.5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.
4. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1.Der Auftragnehmer führt grundsätzlich die Planung und Koordinierung der Auftragsabwicklung des Startpakets sowie kommender Zusatzpakete des Kunden durch, sofern nicht weitere Tätigkeiten im Projektvertrag angeführt wurden. Der Auftragnehmer kann dabei mit Fotografen, Designern, Agenturen und anderen zur Vertragserfüllung notwendigen Partnern zusammenarbeiten oder Vermittler einschalten. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
4.2. Alle Leistungen der Auftragnehmer (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3. Der Kunde wird dem Auftragnehmer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, wie terminlich im Projektvertrag festgelegt, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4.5.Weiteres hat der Kunde binnen der vom Auftragnehmer entsprechend bekanntgegebenen Frist durch einen alleinvertretungsbefugten Vertreter des Kunden oder der vom Kunden benannten, ausgewiesenen handlungsbevollmächtigten Ansprechperson schriftlich die Druckfreigabe zu erteilen.
4.6. Der Verkauf der bestellten Stickermagazine sowie der dazugehörigen Sticker an den Endkunden läuft über den Kunden selbst. Der Kunde kann den Endverkaufspreis der Magazine sowie Stickerpäckchen selbst bestimmen. Vom Auftragnehmer wird lediglich eine (auf Erfahrung basierende) unverbindliche Preisempfehlung gegeben.
4.7. Vom Zeitpunkt der vollständigen Übermittlung sämtlicher projektrelevanter Daten bis zur Druckfreigabe werden auf Wunsch des Kunden, die vereinbarte Anzahl an Korrekturen vom Auftragnehmer kostenfrei, ausgeführt. Jede weitere Korrektur wird nach Aufwand mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 100,00 (exkl. USt.) oder EUR 120,00 (inkl. USt.) verrechnet und der letzten Teilzahlung hinzugerechnet. Unter Korrektur im Sinne dieser Bestimmung ist jede vom Kunden bzw. dessen Werbepartnern gewünschte Änderung – sei es inhaltlich, sei es das Layout oder die Beigabe oder Entfernung von (Teil-) Seiten betreffend – zu verstehen.
5. LIEFERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER
5.1.Über- oder Unterlieferungen werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert und nur die beauftragte und gelieferte Menge bezahlt. Im Falle der Unterlieferung werden eventuelle Schadenersatzansprüche, welche an Auftragnehmer herangetragen werden, auf den Lieferanten überwälzt.
5.2.Im Falle des Lieferverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder den Ersatz des tatsächlichen erlittenen Schadens oder einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen. Ein etwaiges richterliches Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
5.3.Sämtliche Aufträge hat der Lieferant frei Haus durchzuführen. Sohin übernimmt der Lieferant sämtliche Risiken des Transportes bzw. der Übermittlung der Dienstleistung.
6. VERTRETER DES KUNDEN UND VERTRAGSRELEVANTE DOKUMENTE
6.1.Im Zuge der Vertragsunterzeichnung ist dem Auftragnehmer die Vertretungsbefugnis der angeführten Vertreter des Kunden im Projektvertrag, in geeigneter Weise (Auszug aus dem Vereinsregister, Satzung, Firmenbuchauszug, Handlungsvollmacht, etc.) zu bescheinigen.
6.2. Soweit vom Auftragnehmer aufgrund der Kundengröße oder nicht vorliegenden Einzelvertretungsbefugnis der Vertreter als notwendig erachtet, ist vom Kunden eine Ansprechperson zu benennen, welche im Hinblick auf diesen Vertrag und sämtliche mit des Auftragnehmers in Zusammenhang mit diesem Vertrag relevanten Rechtshandlungen (das sind unter anderem Erteilung, Ausweitung oder Einschränkung von Aufträgen, Druckfreigabe, Koordinierung von Fotoshootings, Genehmigung der Rechnung, etc.) durch den Kunden eine diesbezügliche Handlungsvollmacht eingeräumt wird und mit dem Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages bis zum schriftlichen Widerruf die Vertretungsbefugnis als erteilt gilt.
6.3. Neben dem Projektvertrag sind auch sämtliche weitere dem Kunden durch den Auftragnehmer übergebenen Dokumente diesen AGBs unterworfen. Der Projektvertrag stellt eine genaue Übersicht über die detaillierte Auftragsgestaltung sowie den zeitlichen Ablauf dar, etwa die Festschreibung von Terminen wie Projektstart, Auslieferungstermin, Druckfreigabe sowie etwaige Verschiebungen. Weitere Termine sowie im Rahmen des Projektvertrags mögliche Terminänderungen bzw. Verschiebungen werden zwischen Auftragnehmer und Kunden schriftlich per E- Mail abgestimmt. Schriftliche Terminvorgaben bzw. – Angebote, welche durch den Auftragnehmer durchgeführt werden, werden – so ihnen nicht binnen 3 Tagen ab Zugang der E-Mail-Nachricht schriftlich seitens des Kunden widersprochen wird – Vertragsbestandteil und sind bindend.
7. FREMDLEISTUNGEN UND BEAUFTRAGUNG DRITTER
7.1.Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
7.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
7.3. Der Auftragnehmer wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
8. TERMINE
8.1.Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich im Projektvertrag festgehalten oder werden – sofern vertraglich vorgesehen oder möglich – durch die Vertragsparteien schriftlich per E-Mail abgestimmt. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Auftragnehmer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.
8.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Auftragnehmer.
8.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Auftragnehmer – entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
8.4. Bei Nicht-Einhaltung aller vereinbarten Fristen und Abgabeterminen, seitens des Kunden, verlängert sich die Projektabwicklungsdauer auf unbestimmte Zeit.
9. STICKER UND VERPACKUNG
9.1. Der Kunde akzeptiert eine mögliche 2%ige Abweichtoleranz der Stickergröße, sowie der Stickermenge.
9.2. Der Kunde akzeptiert eine mögliche 5%ige Toleranz an Produktionsfehlern (z.B. beschädigter Sticker, beschädigte Stickerpackung, …).
10. LIEFERUNG AN DEN KUNDEN
10.1.Der Auftragnehmer übernimmt die Transport- und Lieferkosten der 1. Bestellung, sofern dies im Projektvertrag vereinbart wurde und verpflichtet sich hiermit die angeforderte Menge an Stickermagazinen und Stickern in einem fertigen, verkaufsbereiten Zustand bereitzustellen, als auch die falls im Projektvertrag vereinbarten Präsentations-Verkaufsbox.
10.2.Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.
10.3.Die Lieferung erfolgt Frei Haus innerhalb Österreich und Deutschland. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.
10.4.Der Versand an Post24-Stationen oder Postfächer ist nicht möglich.
10.5.Gesetzliche Feiertage am Produktions- oder Empfängerort wirken sich auf die Fertigungs-sowie Versandzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.
10.6.Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl des Kunden als auch des Auftragnehmers zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt der Auftragnehmer die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
10.7.Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten, so dass bei Nichtantreffen des Kunden unter der Lieferadresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Kunde die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
11. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
11.1.Der Auftragnehmer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmer weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmer eine taugliche Sicherheit leistet.
11.2.Ist vom Auftragnehmer bereits mit der Auftragsbearbeitung begonnen worden und sind erste Leistungen (Übermittlung projektrelevanten Unterlagen „Design-Handbuch, Schritt für Schritt, …“, Koordination einzelner Projektschritte, Erstellen des Groblayouts, etc.) – wenn auch nur zum Teil – ausgeführt, so ist im Falle des Rücktritts des Kunden bzw. bei Stornierung oder Verschiebung des Auftrages um zumindest zwei Monate nach hinten eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Gesamtzahlungsbetrages sowie die geleisteten und vom Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeitsstunden a EUR 100,00 (exkl. USt.) oder EUR 120,00 (inkl. USt.) und bereits produzierte Produkte zu bezahlen und binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Im Falle der auftraggeberseitigen Verschiebung werden die gem. Punkt 11.3
verrechneten Beträge bei der Endabrechnung vom Gesamtzahlungsbetrag wieder in Abzug gebracht.
12. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
12.1.Der Kunde hat laut dem im Projektvertrag angegebenen Zahlungsbedingungen, den vereinbarten Betrag auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Die Rechnung wird elektronisch (per Email) übermittelt und wird vom Kunden anerkannt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmer. Weitere Optionen (Projektkosten, digitale Portrait-Fotos, weitere Fotoshootings, etc.) sowie weitere Produkte (vollgedruckte Magazine, etc.) – egal ob bereits im Rahmen des Projektvertragsabschlusses oder im Nachhinein bestellt – sind binnen 14 Tagen ab Bestellung zur Zahlung fällig, wenn nichts anders im Projektvertrag vereinbart wurde.
12.2.Bis zum Tag des Fotoshootings, wenn nicht anders im Projektvertrag vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarte 1. Teilzahlung an den Auftragnehmer auf das vom Auftragnehmer bekanntgegebene Konto so rechtzeitig zur Einzahlung zu bringen, dass der Betrag dem Konto zu obigem Termin gutgeschrieben ist. Bei Säumnis wird dem Kunden eine Mahngebühr in Höhe von 15Euro und/oder Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent des Gesamtzahlungsbetrages in Rechnung gestellt und die Produktion von Magazin und Sticker können vom Auftragnehmer eingestellt sowie weitere zukünftige Termine auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Rein rechtlich gibt es keine Verpflichtung, Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen zu verfassen.
12.3.Zusätzliche, über die vereinbarte Auflage hinausgehende Bestellungen, können jederzeit vom Kunden in Schriftform beauftragt werden, wobei die Mindestabnahmemenge im Projektvertrag geregelt ist. Etwaige anfallende Versandkosten bei Zusatzbestellungen trägt der Kunde. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Zusatzbestellung innerhalb von 10 Werktagen ab Einlagen der schriftlichen Bestellung zu versenden (exklusive Lieferzeit), wenn nichts anders im Projektvertrag vereinbart wurde. Das Zahlungsziel bei Zusatzbestellungen beträgt 14 Tage ab Bestellung, wenn nichts anders im Projektvertrag vereinbart wurde.
12.4.Werbemittel können vom Kunden gesondert per E-Mail beim Auftragnehmer bestellt werden und werden im Rahmen der Gesamtrechnung oder durch eine Teilrechnung mitverrechnet.
12.5.Alle Leistungen der Auftragnehmer, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Auftragnehmer erwachsenden Barauslagen (z.B. Botendienste, Versandkosten, Reiseaufwendungen) sind vom Kunden zu ersetzen.
12.6.Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Auftragnehmer schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
12.7.Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.
12.8.Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
12.9.Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
12.10.Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmer aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
12.11.Der Kunde ist verpflichtet, auf kulturelle, religiöse und persönliche Belange Dritter Rücksicht zu nehmen und insbesondere keine rechtswidrigen, verletzenden, anstößigen oder sittenwidrigen Inhalte, Handlungen o. ä. anzubieten, zu verbreiten, abzugeben oder vorzunehmen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages unter Wahrung des anteilsmäßigen Honorars bzw. weiterer Schadenersatzansprüche abzulehnen bzw. etwaige Daten zu löschen.
13. PRÄSENTATIONEN
13.1.Die Einladung des Kunden, eine Präsentation zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Auftragnehmers für Präsentationen sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
13.2.Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen bzw. Rechte der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
13.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwendungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
13.4.Im Zuge einer Präsentation eingebrachte Ideen und Konzepte kann der Auftragnehmer anderweitig zu verwenden.
14. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT
14.1.Alle Leistungen des Auftragnehmers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Auftragnehmer und können von der Auftragnehmer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (ohne das Recht zur Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen der Auftragnehmer nur selbst, ausschließlich in Österreich und Deutschland und nur für die Dauer eines Jahres nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Auftragnehmer setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Auftragnehmer dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
14.2.Änderungen von Leistungen der Auftragnehmer, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmer und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
14.3.Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
14.4.Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers bzw. von Werbemitteln, für die der Auftragnehmer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Projektvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Auftragnehmers notwendig.
15. KENNZEICHNUNG
15.1.Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte (Stickermagazine, Sticker, Stickerbögen, Verpackungen, Plakate, …) auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt.
15.2.Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Auftragnehmer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
15.3.Der Auftragnehmer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
16. ARCHIVIERUNG
Dem Kunden zustehende Produkte, sind ausschließlich Produkt in gedruckter Form. Digitale Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts in gedruckter Form an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Kunden selbst.
17. SONSTIGES
17.1.Der Kunde übergibt dem Auftragnehmer das Recht das Magazin und die Sticker ausschließlich für dieses Projekt sowie in weiterer Zukunft für unternehmensbezogene Werbezwecke (Homepage, Zeitungsartikel, Präsentationen, etc.) zu verwenden.
17.2.Der Kunde stimmt zu, dass er über Aktionen und besondere Anlässe per E-Mail (Newsletter) informiert werden darf.
17.3.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Kontaktdaten der Kundenvertreter ausschließlich zu internen sowie auf Kooperationspartnern basierende Ausschreibungen zu verwenden.
17.4.Der Kunde wird während der Laufzeit eines Auftrages, sowie 3 Jahre nach Erfüllung der Vertragsleistungen keine Dritten mit Aufgaben beauftragen bzw. selbst Leistungen erstellen, die in irgendeiner Art und Weise Ähnlichkeit mit dem Gegenstand dieses Vertrages aufweisen.
18. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
18.1.Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den Auftragnehmer zu.
18.2.Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
18.3.Die Beweislastumkehr zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
18.4.Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Korrekturabzüge werden dem Kunden durch den Auftragnehmer als PDF zur Verfügung gestellt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf dem Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
18.5.Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
18.6.Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
18.7.Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
19. HAFTUNG
19.1.Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
19.2.Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
20. WIDERRUF
Ist der Kunde Verbraucher iSd BGB wird für ein Widerrufsrecht nach Vertragsunterzeichnung gemäß §355 BGB 14 Tage als Frist festgesetzt. Mit Beginn des Fotoshootings, welche als erbrachte Leistung des Auftragnehmers gesehen wird, verzichtet der Kunde automatisch auf das Widerrufsrecht und es gilt §3.7.9.
21. ANZUWENDENDES RECHT
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
22. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
22.1.Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
22.2.Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.